25S1520E Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Anmeldung erforderlich.
Beginn | Di., 11.03.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursgebühr | 7,00 € |
Dauer | 1 Termin/e |
Kursleitung |
Lara Rosner
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Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder gar nicht mehr selbst regeln können. Ihr Ehegatte und/oder Ihre volljährigen Kinder können in dieser Situation nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine gesetzliche Vertretung für Angehörige vorsieht. Das Betreuungsgericht würde daher für Sie einen Betreuer bestellen. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen für Sie handeln können, so ist die Erteilung einer Vollmacht für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Personensorge unerlässlich. Wer bestimmt darüber hinaus, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie Entscheidungen selbst nicht mehr treffen können? In einer Patientenverfügung können Sie regeln, was gelten soll.
Dieser Gesprächsvortrag gibt Ihnen einen Überblick und hilft Ihnen, Vorsorgedokumente rechtssicher zu formulieren bzw. bestehende auf den neusten rechtlichen Stand zu bringen.
Kursort
Adresse:
Bahnhofstraße 18a
45525 Hattingen
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
11.03.2025
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Uhrzeit:
19:00 - 20:30 Uhr
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Wo:
Bahnhofstraße 18a,
Bahnhofstraße 18a, Veranstaltungsraum
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