Integrationskurse bei der vhs Hattingen
Die vhs Hattingen führt seit 2005 als einziger kommunaler Träger in Hattingen Integrationskurse im Auftrag des Bundsamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch.
Diese Sprachkurse sind ein essentieller Baustein zur Teilhabe an Gesellschaft und perspektivischer Arbeitsmarktintegration für neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger.
Durch die gute Vernetzung und Kooperationen mit den benachbarten Volkshochschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie starken lokalen Partnern im Bereich der beruflichen Bildung ist die vhs Hattingen in der Lage, ein breites Spektrum an Angeboten vorzuhalten.
Welche Arten von Integrationskursen bietet die vhs Hattingen an?
Das Angebot an Integrationskursen der vhs Hattingen umfasst:
- allgemeine Integrationskurse mit 600 Unterrichtsstunden* Deutschunterricht (6 Module mit je 100 Unterrichtsstunden*) sowie 100 Stunden Orientierungskurs
- Integrationskurse mit Alphabetisierung mit 900 Unterrichtsstunden* Deutschunterricht (9 Module mit je 100 Unterrichtsstunden*) sowie 100 Stunden Orientierungskurs
* Eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Die Integrationskursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind derzeit für Personen mit festem Aufenthaltsstatus und neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger aus Syrien und Eritrea zugänglich.
Ferner sind ab dem 01.08.2019 die Integrationskurse anteilig für Geduldete geöffnet, sofern diese bestimmte Kriterien (etwa mind. drei Monate bei der Agentur für Arbeit als "arbeitsuchend" gemeldet) erfüllen. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (http://www.bamf.de).
Was sind die Voraussetzungen, um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können?
Wenn Sie aus einem der o.g. Länder stammen bzw. die Kriterien für eine Teilnahme erfüllen, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen.
Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne. Nach Terminabsprache kommen Sie in die vhs.
Sie müssen lediglich folgende Dokumente mitbringen, die dem Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Kopie beigefügt werden müssen:
- Ausweis oder Passdokument bzw. „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchernder“ (BüMA), Aufenthaltsgestattung (AuGest), Duldung oder Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung über einen Wohnsitz in Deutschland
- bei Duldung/Gestattung: aktuelle Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Meldung als "Arbeit suchend"
Was kostet die Teilnahme an einen Integrationskurs bei der vhs?
Die reguläre Teilnahmegebühr beträgt 2,29 € pro Unterrichtsstunde* bzw. 229,00 € pro Modul. (Stand: Januar 2025)
Wenn Sie Leistungen nach SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden. Auch dies übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.
Bitte bringen Sie hierzu einfach einen aktuellen Leistungsbescheid bzw. entsprechende Dokumente mit, die Ihren Leistungsbezug belegen.
Wenn Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurden, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten nach jedem Modul, sofern Sie mindestens 5,0 km vom Unterrichtsort entfernt wohnen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Die Erstattung entspricht dem Kostensatz eines Sozialtickets des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.
Vor dem Integrationskurs...
Wenn Sie die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, laden wie Sie zu einem Einstufungstest in die vhs ein.
Dieser Test hilft dabei, Ihnen den Zugang zum geeigneten Modul im Integrationskurs zu ermöglichen.
Nach dem Integrationskurs...
Den Abschluss des Integrationskurses bilden zwei Prüfungen:
- Der Orientierungskurstest „Leben in Deutschland“, der dem Einbürgerungstest entspricht.
- Der „Deutschtest für Zuwanderer“, auch bekannt als B1-Prüfung. Diese Prüfung kann mit den Sprachniveaus B1 und A2 erfolgreich absolviert werden.
- Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besucht haben und Ihr Ergebnis A2 oder „unter A2“ ist, können Sie gemeinsam mit uns einmalig einen Antrag auf Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden stellen. So können Sie nicht nur erneut an 3 Modulen des Integrationskurses teilnehmen, sondern haben im Anschluss noch einmal die Möglichkeit, den „Deutschtest für Zuwanderer“ abzulegen.
DeuFö-Module bei der vhs Hattingen
Wenn Sie den Integrationskurs erfolgreich mit B1 abgeschlossen haben, können Sie an der vhs Hattingen eines der berufsbezogenen Deutschsprachkurse des Bundes nach der Deutschförderverordnung (DeuFöV) absolvieren.
Dieses BAMF-Angebot mit derzeit jeweils 400 bzw. 500 Unterrichtsstunden pro Kurs (Stand: Januar 2024) wird kontinuierlich erweitert.
Aktuell führt die vhs Hattingen Basiskurse auf dem Sprachniveau B2 durch, die vom Lernniveau einen direkten Anschluss an den Integrationskurs darstellen.
Für weitere Informationen zu diesem BAMF-Kursangebot stehen wir gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Beratungszeiten für den Bereich "Deutsch als Fremdsprache" entnehmen Sie bitte der Seite Beratungstermine.
Kontakt bei der vhs Hattingen
Alexander Schikora
Programmbereichsleiter Sprachen
E-Mail: deutschkurse(at)hattingen.de
Ana Cabello González
Programmbereich Deutsch als Fremdsprache
E-Mail: deutschkurse(at)hattingen.de
Alice Matzick
Programmassistenz BAMF-Kurse
E-Mail: deutschkurse(at)hattingen.de
Kerstin Koch
Programmassistenz BAMF-Kurse
E-Mail: deutschkurse(at)hattingen.de
Patricia de Schryver
Verwaltung
E-Mail: deutschkurse(at)hattingen.de