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       Beruf, Wirtschaft,             Schulabschlüsse,              Berufliche                    Anhang
       EDV                            Grundbildung                  Weiterbildung


                                                          vhs & Recht

       Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und                                                  erben und vererben
       Patientenverfügung                                                                  Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das für
       Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kön-                                        alle Bürger*innen von so zentraler Bedeutung
       nen dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen An-                                     ist wie das Erbrecht. Jede Person wird einmal
       gelegenheiten vorübergehend oder gar nicht                                          ihr Hab und Gut vererben und evtl. auch von an-
       mehr selbst regeln können. Ihr Ehegatte und/                                        deren Personen als Erbe bedacht.
       oder Ihre volljährigen Kinder können in die-                                        In diesem Vortrag wird dargelegt, warum es
       ser Situation nicht automatisch für Sie recht-                                      wichtig und vor allem für die Erben hilfreich ist,
       lich handeln und entscheiden, da das Gesetz                                         dass der Erblasser ein notarielles Testament
       bei einem Volljährigen keine gesetzliche Ver-                                       hinterlässt. Denn gerade den Erben in der Si-
       tretung für Angehörige vorsieht. Das Betreu-                                        tuation, den Todesfall verkraften zu müssen,
       ungsgericht würde daher für Sie einen Betreuer                                      möchte man das Leben erleichtern und büro-
       bestellen. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre                                     kratische Vorgänge so gering und einfach wie
       Angehörigen für Sie handeln können, so ist die                                      möglich machen.
       Erteilung einer Vollmacht für die Aufgabenkrei-                                     Es werden weiter die Gestaltungsmöglichkei-
       se Vermögenssorge und Personensorge un-                                             ten von letztwilligen Verfügungen, wie Testa-
       erlässlich. Wer bestimmt darüber hinaus, was                                        ment und Erbvertrag, vorgestellt und sodann
       medizinisch unternommen werden soll, wenn                                           aufgezeigt, welche Unterschiede sich zur ge-
       Sie Entscheidungen selbst nicht mehr treffen                                        setzlichen Erbfolge ergeben (können).
       können? In einer Patientenverfügung können
       Sie regeln, was gelten soll.                                                        Lara Rosner
       Dieser  Gesprächsvortrag  gibt  Ihnen  einen                                        Dienstag, 26.11.2024            1521E
       Überblick und hilft Ihnen, Vorsorgedokumente                                        19:00-20:30 Uhr
       rechtssicher zu formulieren bzw. bestehende                                         7 €
       auf den neusten rechtlichen Stand zu bringen.                                       Bahnhofstraße 18a, Veranstaltungsraum

       Lara Rosner
       Dienstag, 01.10.2024            1520E
       19:00-20:30 Uhr
       7 €
       Bahnhofstraße 18a, Veranstaltungsraum






                                              Lara Rosner





                                          RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN



                                      Peter Großmann





                                                NOTAR a.D. (bis 12.2019)





                               Alte Bismarckstraße 3/Ecke Bahnhofstraße

                                                      45525 Hattingen


                                               Telefon 02324/ 53131

                                               Telefax 02324/2 83 16

                                            kanzlei@rosner-hattingen.de

                                               www.rosner-hattingen.de






                                                                                                                             17

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