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Beruf, Wirtschaft, Schulabschlüsse, Berufliche Anhang
EDV Grundbildung Weiterbildung
vhs & Recht
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und erben und vererben
Patientenverfügung Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das für
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kön- alle Bürger*innen von so zentraler Bedeutung
nen dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen An- ist wie das Erbrecht. Jede Person wird einmal
gelegenheiten vorübergehend oder gar nicht ihr Hab und Gut vererben und evtl. auch von an-
mehr selbst regeln können. Ihr Ehegatte und/ deren Personen als Erbe bedacht.
oder Ihre volljährigen Kinder können in die- In diesem Vortrag wird dargelegt, warum es
ser Situation nicht automatisch für Sie recht- wichtig und vor allem für die Erben hilfreich ist,
lich handeln und entscheiden, da das Gesetz dass der Erblasser ein notarielles Testament
bei einem Volljährigen keine gesetzliche Ver- hinterlässt. Denn gerade den Erben in der Si-
tretung für Angehörige vorsieht. Das Betreu- tuation, den Todesfall verkraften zu müssen,
ungsgericht würde daher für Sie einen Betreuer möchte man das Leben erleichtern und büro-
bestellen. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre kratische Vorgänge so gering und einfach wie
Angehörigen für Sie handeln können, so ist die möglich machen.
Erteilung einer Vollmacht für die Aufgabenkrei- Es werden weiter die Gestaltungsmöglichkei-
se Vermögenssorge und Personensorge un- ten von letztwilligen Verfügungen, wie Testa-
erlässlich. Wer bestimmt darüber hinaus, was ment und Erbvertrag, vorgestellt und sodann
medizinisch unternommen werden soll, wenn aufgezeigt, welche Unterschiede sich zur ge-
Sie Entscheidungen selbst nicht mehr treffen setzlichen Erbfolge ergeben (können).
können? In einer Patientenverfügung können
Sie regeln, was gelten soll. Lara Rosner
Dieser Gesprächsvortrag gibt Ihnen einen Dienstag, 26.11.2024 1521E
Überblick und hilft Ihnen, Vorsorgedokumente 19:00-20:30 Uhr
rechtssicher zu formulieren bzw. bestehende 7 €
auf den neusten rechtlichen Stand zu bringen. Bahnhofstraße 18a, Veranstaltungsraum
Lara Rosner
Dienstag, 01.10.2024 1520E
19:00-20:30 Uhr
7 €
Bahnhofstraße 18a, Veranstaltungsraum
Lara Rosner
RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN
Peter Großmann
NOTAR a.D. (bis 12.2019)
Alte Bismarckstraße 3/Ecke Bahnhofstraße
45525 Hattingen
Telefon 02324/ 53131
Telefax 02324/2 83 16
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